Per Los zum Haus
Die Finanzierung des Traums vom Eigenheim kann ganz schön Kopfschmerzen bereiten. Viele junge Familien träumen von einem eigenen Haus, doch Einkommens- und Vermögensverhältnisse lassen den Traum nur Traum bleiben. Ist man nicht einkommensstark oder verfügt über ausreichende Ersparnisse dann sind weder eine Eigenkapitaleinlage noch ein Kredit in greifbarer Nähe. Mit wenig Geld zum Haus klingt dann besonders verlockend.
Wichtige Regeln für Legalität
Mit vereinten Kräften zum Ziel, so oder so ähnlich könnte man das Prinzip von Hausverlosungen beschreiben. Denn hier macht man sich die Finanzkraft der Gemeinschaft zu Nutze. Gleich vorab sei gesagt, dass Hausverlosungen in Deutschland nur halb- oder sogar illegal sind, da sie unter die Kriterien für verbotenes Glücksspiel fallen. Nur in juristisch ausgefeilter Ausgestaltung sind sie möglich. Doch zuletzt die Verurteilung der Macher von winyourhome.de hat wohl den Markt leer gefegt und lockt keine neuen Anbieter. Staatlich zertifiziert ist die Verlosung in Österreich und dort funktioniert das Geschäft und kann für zumindest einige zum absoluten Glücksfall werden.
Das Glück entscheidet
Wer also nicht das Glück hat, finanzielle Verhältnis zu haben, die ihn Hausbaufinanzierung und Kreditlast aus eigenen Kräften schultern lassen, der versucht sein Glück an anderer Stelle. Bei der Verlosung eines Hauses wird eine Immobilie zur Verlosung ausgeschrieben und eine bestimmte Anzahl von Losen verkauft. Meist liegt der Preis pro Los irgendwo zwischen 99 und 500 Euro. Der Verkäufer will natürlich keine Verluste gegenüber dem nominellen Wert des Hauses hinnehmen. Im Gegenteil. Nach österreichischer Rechtslage ist ein Wert der gesamten Loserlöse von bis zu 40 % über dem Verkehrswert des Hauses gestattet. So kann eine Immobilie z.B. 200 000 Euro erzielen wenn 2020 Lose a 99 Euro verkauft werden. So hat jeder Mitbewerber die Chance für 99 Euro ein Haus zu erwerben. Ein sehr verlockender Gedanken und deshalb erfreuen sich Hausverlosungen in anderen Ländern mit unkomplizierterer Rechtslage auch zunehmender Beliebtheit.