Förderungen für behindertengerechte Umbauten
Die Menschen werden durch die Techniken der modernen Medizin und der seit Mitte des 20. Jahrhunderts immer besser werdenden Versorgung mit Lebensmitteln immer älter. Das ist auf der einen Seite natürlich höchst erfreulich, auf der anderen Seite bedeutet es aber auch eine immer größere Herausforderung für unsere Gesellschaft. Immer mehr Familien haben ältere Angehörige, die natürlich auch im hohen Alter solange wie möglich im Kreise ihrer Familie bleiben wollen.
Viele Familien oft grundlos überfordert
Das stellt viele Familien vor die Frage, was man mit dem Großvater machen soll, der geistig noch total fit ist, aber körperlich schon etwas gebrechlich. Sitzt der Angehörige gar im Rollstuhl, wissen sich viele Familien nicht mehr zu helfen und organisieren für ihre Verwandten einen Platz in einem Pflege- oder Altersheim.
Die seelische Belastung, die alte Menschen oftmals durchmachen, wenn sie nach Jahrzehnten aus dem vertrauten Heim gerissen werden, ist verständlicherweise enorm. Besonders dann, wenn man geistig noch total fit ist, aber der Körper einfach nicht mehr so mitmacht, wie man gerne möchte. Dabei müsste das in einem Großteil der Fälle oftmals gar nicht sein. Ein behindertengerechter Ausbau des Hauses oder der Wohnung würde oft schon ausreichen, um gebrechliche oder gehbehinderte Familienmitgliedern im Kreise der Familien bleiben zu lassen. Für Rollstuhlfahrer ist beispielsweise der Einbau von Rollstuhlrampen, Treppenliften oder Haltegriffen sehr hilfreich. Doch besonders beim Thema Treppenlifte haben viele Familien Probleme, die Systeme kosten meist mehrere tausend Euro, viel Geld für die meisten Familien.
Mögliche Förderungen
Doch es gibt viele Möglichkeiten, hochwertige Treppenlifte wie etwa von Lifta Treppenlifte für wenig Geld einbauen zu lassen. Ist der Angehörige etwa aufgrund eines Arbeitsunfalles auf einen Rollstuhl angewiesen, kann es gut sein, dass die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten übernimmt. Ähnlich sieht es aus, wenn der Unfall durch eine dritte Person verursacht wurde, hier kommt oft die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für den Schaden auf. Auch Pflegeversicherungen zahlen teilweise bis zu 2.500 Euro Zuschuß zum Einbau eines Treppenlifts. In besonderen Fällen kann man sich auch an spezielle Fördergelder der Kommunen oder der jeweiligen Landesregierung wenden. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt in Deutschland zur Zeit leider nicht für den Einbau eines Treppenlifts auf.
Abhängig von der Dauer der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge kann es auch gut sein, dass die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für eine behindertengerechte Ausstattung übernimmt. Sollte also ein Familienmitglied auf den Rollstuhl angewiesen oder stark gebrechlich sein, ist ein Pflegeheim in vielen Fällen oftmals gar nicht nötig.