EU plant verschärfte Auflagen für Barrierefreiheit
Die Europäische Kommission will ihre Auflagen für Vermieter in der EU verschärfen. So sollen Vermieter dazu verpflichtet werden, Wohnungen behindertengerecht umzubauen und somit barrierefreie Wohnungen anzubieten. Die Vermieter-Verbände üben Widerstand gegen dieses Vorhaben der EU.
Strikte Auflagen für Vermieter
Die Europäische Kommission plant, die Auflagen für Vermieter in Bezug auf Barrierefreiheit zu verschärfen. Gegenwärtig ist die Europäische Kommission mit der Überarbeitung der Antidiskriminierungsrichtlinien beschäftigt. Im Zuge dessen sollen Vermieter dazu verpflichtet werden, Umbauten vorzunehmen, damit sie behindertengerechte Wohnungen anbieten können. Eine derartige Verpflichtung soll im neuesten Entwurf der Gleichbehandlungsrichtlinie 2008/426 festgehalten werden. Legt man die Richtlinie streng aus, dann würden innerhalb von Europa in nächster Zeit Millionen von Wohnungen behindertengerecht umgebaut werden, und dies bereits bevor konkrete Anfragen von behinderten Interessenten bestehen. Eine derartige Förderung für Behindertenlifte würde Kosten in Höhe von mehreren Milliarden Euro verursachen.
Laut dieser neuen Richtlinie soll nicht nur der Staat einen barrierefreien Zugang zu seinen Gebäuden ermöglichen, sondern ebenfalls private Vermieter. Dementsprechend soll es künftig als Diskriminierung von behinderten Menschen gelten, wenn diesen eine „angemessene Räumlichkeit“ verweigert wird. Unter dem Begriff „angemessen“ seien dabei laut EU-Richtlinie notwendige und angemessene Veränderungen zu verstehen, durch welche behinderten Menschen der gleiche Zugang gewährt wird, wie nicht behinderten Personen. Individuelle Maßnahmen würden dabei laut EU eine besonders wichtige Rolle spielen, damit eine volle Gleichbehandlung aller Menschen sichergestellt wird.
Die neue Umbauverpflichtung wird allerdings nicht uneingeschränkt wirksam werden. Der Umbau soll für den Vermieter keine unzumutbare Belastung darstellen. Als Kriterien für die Zumutbarkeit gelten sowohl die Größe, die Art und die Reserven der Einrichtung oder des Betriebes, als auch die durch eine Renovierung entstehenden Kosten und Vorzüge. Daneben gelten nach Meinung der EU-Kommission alle strukturellen Änderungen als unzumutbar hohe Belastung, welche an einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude vorgenommen werden müssen.
Widerstand der Vermieter
Viele Vermieter sind verärgert über die neue EU-Richtlinie. Die meisten Vermieter-Verbände reagieren aufgebracht. Beispielsweise gibt der Eigentümerverband zu bedenken, dass alle Hauseigentümer ihre Gebäude bereits vorbeugend behindertengerecht umzubauen hätten, wenn die neue Richtlinie beschlossen würde. Darüber hinaus müssten die Mieter aufgrund des Umbaus mit steigenden Kosten rechnen, da Vermieter zum Beispiel den Einbau eines Fahrstuhls wie die Betriebskosten auf die Miete umlegen können. Kai Warnecke, der stellvertretende Generalsekretär des Verbandes, appellierte an die Bundesregierung, die Verabschiedung der neuen Richtlinie nicht zu unterstützen.
Der Internationale Dachverband der Eigentümer (UIPI) stimmt der EU-Kommission zwar grundsätzlich zu, dass man auch Personen mit einer Behinderung einen angemessenen Zugang gewähren sollte. Jedoch gibt der UIPI zu Bedenken, dass private Vermieter und kleinere Unternehmen hier mit einer großen Aufgabe belastet werden. Aus der Sicht des Internationalen Dachverbandes sollten aus diesem Grund andere Lösungen erarbeitet werden, um allen Menschen ein barrierefreies Wohnen zu ermöglichen. Beispielsweise sollten Privatpersonen nicht zum Umbau verpflichtet werden.
Bei der Regierungskoalition der Hauptstadt Berlin herrscht ebenfalls Widerstand gegen das EU-Vorhaben. So entstehen vor allem für kleine private Vermieter große finanzielle Belastungen, da sie sich in vielen Fällen durch das Vermieten lediglich ihre Rente aufbessern und sie die für den behindertengerechten Umbau notwendigen finanziellen Mittel nur in den seltensten Fällen aufbringen können. Die neue EU-Richtlinie würde also sowohl für Vermieter als auch für Mieter eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung darstellen.