Bausparvertrag an Genossenschaft übertragen
Seit Anfang diesen Jahres gibt es für die Verwendung eines zuteilungsreifen Bausparvertrags noch eine weitere Möglichkeit. Statt wie bisher das angesparte Geld in eine Immobilie oder Eigentumswohnung zu investieren, kann der Vertrag nun auch auf eine Wohnungsgenossenschaft übertragen werden.
Die Erfurter inhabitat Genossenschaft schätzt nämlich, dass 80 Prozent der abgeschlossenen Bausparverträge eine viel zu geringe Einlagensumme haben, um damit später eigenen Wohnraum finanzieren zu können. Demnach reichen die meisten Verträge nicht über eine Summe von 20 000 Euro hinaus. Mit einem solchen Betrag ist es heutzutage nicht möglich, Eigentum zu finanzieren.
Statt das Geld zu nutzen, lassen viele Sparer den Vertrag einfach bei der Bausparkasse ruhen und bekommen dafür zwischen 1 und 2 Prozent Zinsen. Handelt es sich allerdings um einen Sparvertrag mit staatlicher Förderung, kann das ruhen lassen zu Geldverlust führen. Denn dann fordert die Bausparkasse womöglich alle Fördergelder zurück, wenn das angesparte Geld nicht für den Kauf einer Immobilie genutzt wird. Um diesem zu entgehen kann der Vertrag an eine Genossenschaft übertragen werden.
August 15th, 2010 um 15:43
Ich wusste nicht, dass so etwas überhaupt möglich ist. Die meisten haben schon Probleme mit den Zinsen: http://www.tagesgeld.info/ratgeber/sparanlagen-bei-wohnungsgenossenschaften/