Bausparkassen: Abschlussgebühr auch künftig

Bausparkassen dürfen auch in Zukunft eine Rechnung stellen, wenn der Vertrag abgeschlossen wird.
So wurde in einem von drei bundesweiten Musterverfahren entschieden. Rechtskräftig ist das Urteil aber nicht. Die Verbraucherzentrale will in Berufung gehen.
Mit dem Urteil wurde vom Landgericht Heilbronn am 12.03.2009 eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch zurückgewiesen. Eine so genannte Abschlussgebühr von einem Prozent der Bausparsumme soll weiter erlaubt sein.

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