Abschlusskosten sind unzulässgig
Laut eines BGH-Urteils aus dem Jahre 2001 sind die Abschluss- und Darlehenskosten eines Bausparvertrages unzulässig. Darauf beruft sich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und fordert die Bausparkunden zum Protest auf.